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CH: Erste Auszahlungen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

Jan 5, 2018 | Archiv, Recht

366 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen erhalten im Januar 2018 die Maximalsumme von je 25’000 Franken als Solidaritätsbeitrag ausgezahlt. Acht Kantone und 20 Gemeinden beteiligen sich finanziell.

Gesuche von Opfern, die an einer schweren Erkrankung leiden oder über 90 Jahre alt sind, hat das Bundesamt für Justiz BJ laut Meldung als erste behandelt. Diese 366 Personen erhalten die einmalige Zahlung noch im Januar 2018. Weitere prioritäre Gesuche werden im Laufe des Jahres bearbeitet, so das BJ. Dazu zählen Personen über 75 Jahre oder solche, die aufgrund besonders schwieriger finanzieller Verhältnisse bereits Soforthilfe erhalten haben.

Aktuell sind beim Bundesamt 4’310 Gesuche eingegangen. Da diese Zahl niedriger ist als die Erwartungen, können die Auszahlungen bereits beginnen – und dies mit dem Maximalbetrag von je 25’000 Franken. Die Solidaritätsbeiträge werden hauptsächlich durch den Bund finanziert. Kantone und Dritte können sie jedoch mit freiwillien Zuwendungen unterstützen. Zuwendungen beschlossen haben bereits die Kantone Solothurn, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Thurgau, Glarus, St. Gallen, Obwalden und Appenzell Ausserrhoden.

Der Solidaritätsbeitrag ist Teil des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Das Gesetz anerkenn, dass den Opfern Unrecht angetan worden ist, das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat. Es ermöglicht die wissenschaftliche Aufbereitung, unter anderem im Nationalen Forschungsprogramm 76 “Fürsorge und Zwang”.