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CH: IV-Rentner sollen mit GPS-Peilsendern überwacht werden

Dez 15, 2017 | Archiv, Recht

Invalidenrentner sollen künftig bei Verdacht auf Missbrauch mit GPS-Peilsendern überwacht werden dürfen. Ein Richter soll dies jedoch genehmigen müssen. Gegen den Beschluss des Ständerates regt sich Widerstand. 

Mit grosser Mehrheit möchte die kleine Kammer damit neben Bild- und Tonaufnahmen auch “technische Instrumente zur Standortbestimmung” erlauben. Zulässig sind solche Mittel sonst nur für die Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst. Die Sozialkommission des Ständerates wollte den Sozialversicherungen dieses Mittel sogar ohne Genehmigung erlauben. Der Rat beschloss nun aber, dass ein Richter entscheiden soll.

Überwacht werden dürfen Versicherte, wenn anzunehmen ist, dass sie unrechtmässig Leistungen beziehen oder zu beziehen versuchen. Die Observation anordnen kann eine Person mit Direktionsfunktion bei der Versicherung. Die Überwachung soll an höchstens 30 Tagen innerhalb von sechs Monaten stattfinden dürfen.

Die Regeln gelten laut SDA-Meldung nicht nur für die IV, sondern auch für die AHV sowie die Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.

Vor den Beratungen hätten Rechtsprofessoren “Alarm geschlagen”. Auch der Bundesrat ist gegen die Zulassung. Innenminister Alain Berset habe auf den Schutz der Privatsphäre und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit hingewiesen. Schliesslich sei unklar, welche technischen Instrumente erlaubt seien. So könnten auch Drohnen zum Einsatz kommen.

“Rechtsstaatliche Prinzipien werden mit Füssen getreten”, kritisiert Inclusion Handicap den Entscheid des Ständerates. Der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz hält die Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch durch Oberservation für sinnvoll. Der aktuelle Entscheid des Ständerates gehe jedoch zu weit. Verdächtigen Personen würden “elementare Persönlichkeitsrechte nicht mehr zugestanden”. 

Hintergrund zur aktuellen Gesetzgebungsarbeit ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurück. Dieser hatte die Schweiz gerügt, weil hier Obersvationen ohne klare und detaillierte gesetzliche Grundlage durchgeführt worden waren.