Aktuelles

CH: Nationale Konferenz: Arbeitswunsch von Menschen mit Beeinträchtigungen muss respektiert werden

Dez 22, 2017 | Archiv, Behinderung

Der Arbeitswunsch von Menschen mit Beeinträchtigungen muss respektiert und ihr Potential besser genutzt werden, fordert die dritte Arbeitstagung der “Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen”.

Die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen in die Arbeitswelt sei nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe. Sie leiste einen Beitrag zur Förderung der sozialen Teilhabe, zur nachhaltigen Gestaltung der Sozialwerke und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Entsprechend müsse der Arbeitswunsch respektiert und das Potential besser genutzt werden.

In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich Vertretungen von Verbänden und Behörden laut Mitteilung zu Massahmen der Zusammenarbeit.  Die weitere Entwicklung von Good-Practice-Massnahmen soll nach der Konferenz weiterverfolgt werden. Dafür spricht die Erklärung unter anderem von der “Förderung von Anreizsystemen für Arbeitgeber”.

Die Nationale Konferenz wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern durchgeführt. Sie stand unter dem Patronat von Bundesrat Alain Berset. Mit der dritten Tagung ist das dreiteilige Projekt der Nationalen Konferenz abgeschlossen. Teilgenommen haben Vertretungen der Sozialpartner, Kantone, Behindertenorganisationen, Versicherungen, Bundesämter sowie der Ärzteschaft.

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sei eine gesellschaftliche Aufgabe, betont die Mitteilung vom 21. Dezember. Bund und IV förderten diese Integration. So erhalte die Reform “Weiterentwicklung der IV” mehrere Verbesserungen.

Inclusion Handicap sehe in den vorgeschlagenen Massnahmen “Potenzial für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration”, wie der Dachverband der Behindertenorganisationen mitteilt. Gleichzeitig hätte sich der Dachverband für “mehr Verbindlichkeit in den Handlungsansätzen starkgemacht”.