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CH: Nationalrat beschliesst neue Regeln für Gentests

Feb 27, 2018 | Archiv, Recht

Versicherungen sollen keinen zusätzlichen Einblick in die Ergebnisse von Gentests erhalten, hat der Nationlrat gestern beschlossen. Bei pränatalen Untersuchungen schliesst er sich dem Bundesrat an.

Der Nationalrat hat am Montag den Vorschlag des Bundesrates zur Totalrevision des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen GUMG mit 175 zu 3 Stimmen bei 10 Enthaltungen gutgeheissen. Mit der Neuerung möchte der Bundesrat rechtliche Lücken für medizinische Untersuchungen schliessen. Viele im Internet frei zugängliche Tests bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.

Der Rat lehnte den Vorschlag seiner Wissenschaftskommission mit 117 zu 43 Stimmen ab, das Verbot zu streichen, dass Versicherungen die Ergebnisse bereits früher durchgeführter medizinischer Tests einfordern dürfen (diakonie.ch berichtete). Der Bundesrat hatte dieses für Lebensversicherungen unter 400’000 Franken und private Invaliditätsversicherungen unter 40’000 Franken pro Jahr vorgeschlagen. Bei Sozialversicherungen, Krankentaggeldversicherungen und in der beruflichen Vorsorge dürfen Versicherer ohnehin keine Ergebnisse von Gentests verlangen, wie die SDA in ihrer Berichterstattung erwähnt.

Der Nationalrat hat ausserdem den Vorschlägen des Bundesrates zu pränatalen Untersuchungen zugestimmt. Demnach dürfen solche Eigenschaften abgeklärt werden, welche die Gesundheit des Embryos oder des Fötus beeinträchtigen. Ebenfalls darf untersucht werden, ob sich das Nabelschnurblut zur Übertragung auf einen kranken Elternteil oder ein Geschwister eignet.

Genetische Untersuchungen zu besonders schützenswerten Eigenschaften müssen von Fachpersonen veranlasst und von bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Hier folgte der Nationalrat dem Bundesrat. Zusätzlich gelten allgemeine Grundsätze wie ein Diskriminierungsverbot, Informations- und Aufklärungspflichten oder Schutzvorschriften für genetische Daten. Abklärungen von Eigenschaften des Erbguts im medizinischen Bereich dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten veranlasst und von bewilligten Labors durchgeführt werden.

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen geht nun an den Ständerat.