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CH: Ständerat weist Massnahmen gegen Lohndiskriminierung von Frauen zurück

Mrz 1, 2018 | Archiv, Recht

Der Ständerat will Unternehmen nicht zur Lohnanalyse verpflichten, um die Diskriminierung von Frauen zu unterbinden. Die Kommission soll nun Alternativen prüfen.

Mit der im Juni 2017 an das Parlament überwiesenen Botschaft möchte der Bundesrat für die Unternehmen einen Anreiz schaffen, ihr Lohngefüge so anzupassen, dass der verfassungsmässige Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Realität wird. Zentrales Instrument der Gesetzesänderung soll nach Willen des Bundesrates die Lohngleichheitsanalyse sein. Der Bundesrat will die Unternehmen verpflichten, alle vier Jahre eine solche Analyse durchzuführen und durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen (diakonie.ch berichtete). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Grenze von 50 und mehr Mitarbeitenden erfasste 2% der Unternehmen und 54% der Arbeitnehmenden.

Die Gegner dieses Vorschlages erklärten, die nicht erklärbare Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen nehme ab, ein Gesetz sei nicht nötig. Die Vorlage des Bundesrates sei “geprägt vom Zeitgeist, alles und jedes mit einem Gesetz regeln zu wollen”, wie die SDA meldet. Die Gegner fürchten zusätzliche Bürokratie und argumentieren, dass die Lohndifferenz nicht ausschliesslich durch eine Geschlechterdiskriminierung zustande komme, sondern vor allem durch die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen auf die Tatsache hin, dass Frauen bei gleicher Arbeit durchschnittlich 600 Franken weniger verdienten. Lohngleichheit sei zudem seit 1981 in der Verfassung verankert. Auch wenn die Differenz abnehme, bleibe ein Unterschied von 7 bis 8 Prozent. Ohne Lohngleichheit würden Frauen zudem der Erhöhung Ihres Rentenalters nicht zustimmen. Damit wäre die AHV-Reform obsolet.