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CH: Zürcher Reformierte für Beibehaltung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene

Aug 16, 2017 | Archiv, Migration und Flucht

“Integration ist nötig, aber nicht umsonst” lautet der Titel einer Stellungnahme der Reformierten und Katholischen Kirche im Kanton Zürich zur Abstimmung über das Sozialhilfegesetz am 24.9.2017.

Am 24. September 2017 entscheidet das Zürcher Stimmvolk über eine Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes: Vorläufig aufgenommene Personen sollen künftig keine Sozialhilfe mehr erhalten, sondern nur noch nach den deutlich tieferen Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden. Obschon sich die Zürcher Stimmberechtigten im September 2011 deutlich dafür ausgesprochen haben, dass Personen mit F-Ausweis Sozialhilfe erhalten sollen, hat der Kantonsrat am 17. April 2017 entschieden, diese Regelung rückgängig zu machen. Dank des zustandegekommenen Gemeindereferendums kann das Zürcher Stimmvolk erneut darüber abstimmen. Die Reformierte und die Katholische Kirche im Kanton Zürich unterstützen das Referendum und sprechen sich für die Beibehaltung der Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen aus.

Personen mit F-Ausweis sind Geflüchtete, die in der Schweiz ein Bleiberecht erhalten, weil sie schutzbedürftig sind, weil ihre Wegweisung aus völkerrechtlichen Gründen nicht zulässig oder aus individuellen Gefährdungsgründen nicht zumutbar ist oder weil ein Herkunftsland die Geflüchteten nicht zurücknimmt. Ein Grossteil dieser Menschen stammt aus Kriegs- und Krisengebieten wie Syrien, Afghanistan oder Somalia. Im Kanton Zürich leben rund 5’300 vorläufig aufgenommene Personen. Schätzungsweise 80 Prozent dieser Menschen bleiben längerfristig in der Schweiz, durchschnittlich während zehn Jahren, zum Teil aber auch dauerhaft.

Aktuell werden vorläufig aufgenommene Personen mit F-Ausweis im Kanton Zürich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unterstützt. Die Kosten dafür werden während der ersten zehn Jahre vom Kanton übernommen. Dazu gehören die Ausgaben für Unterkunft, Lebensunterhalt und Integrationsmassnahmen. Der Kanton erhält vom Bund eine einmalige Pauschale in der Höhe von 6’100 Franken pro Person für die sprachliche, berufliche und soziale Integration. Die Gemeinden können auf diese Weise angemessene Massnahmen zur Integration bewilligen, ohne einen finanziellen Nachteil zu erfahren.

Mit der vom Zürcher Kantonsrat beschlossenen Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes sollen vorläufig aufgenommene Personen nicht mehr von der Sozialhilfe, sondern neu nur noch von der Asylfürsorge unterstützt werden. Die Ansätze der Asylfürsorge liegen jedoch deutlich unter dem Existenzminimum. Vorläufig aufgenommene Personen müssten dadurch grosse finanzielle Einbussen für den täglichen Lebensbedarf und wohl eine Verschlechterung ihrer Wohnsituation hinnehmen. Die so mitverursachte mangelnde oder verzögerte Integration hätte nicht nur hohe Kosten zur Folge, sondern generell negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der betroffenen Menschen, da ihnen jegliche Perspektive auf einen selbstbestimmten Lebensentwurf genommen würde.

Die Asylfürsorge wird zudem vom Kanton nur während der ersten sieben Jahre vergütet und sieht keine Integrationsmassnahmen vor. Sie zielt einzig auf die Existenzsicherung. Die Gemeinden müssten die Integrationsmassnahmen künftig zum grössten Teil selber finanzieren, was für sie erhebliche finanzielle Mehrkosten zur Folge hätte. Auch die Pauschale des Bundes könnte den Wegfall der Gelder für die Integrationsförderung nicht auffangen.

Vorläufig aufgenommene Personen haben einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge und sie bleiben langfristig in der Schweiz. Auf Bundesebene sind darum Bestrebungen im Gange, den Status der vorläufig Aufgenommenen aufzuwerten und sie den anerkannten Flüchtlingen bezüglich Integrationsmöglichkeiten gleichzustellen. Eine frühe sprachliche, berufliche und soziale Integration ist der einzige Weg, diese Menschen so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und ihnen eine Perspektive zu bieten. Wichtig wäre auch der Abbau von administrativen Hürden für Arbeitgeber, damit vorläufig aufgenommene Personen einfacher zu Arbeit kommen.

Die Zürcher Kirchen setzen sich in den Kirchgemeinden und Pfarreien und auch auf kantonaler Ebene auf vielfältigste Weise und mit grossem Engagement für die Integration dieser Menschen ein. Im Rahmen der kürzlich publizierten Studie der Universität Zürich zu den „Kirchlichen Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Kanton Zürich“ wurde auch eine Befragung der politischen Gemeinden vorgenommen. Die Gemeinden brachten darin zum Ausdruck, dass sie sich von den Kirchen sogar noch vermehrt Angebote insbesondere für Migrantinnen und Migranten wünschen würden. Wenn der Kanton jetzt aber die Rahmenbedingungen für vorläufig Aufgenommene deutlich verschlechtert, können die Kirchen diese Lücke nicht einfach füllen.

Im Gedächtnis der Mahlgemeinschaft Jesu leben die Kirchen eine Vision der Gastfreundlichkeit, die auf Grundwerte wie Gesundheit und Wohlergehen, Existenzsicherheit und Arbeit sowie Zugehörigkeit und Teilhabe setzt. Im Blick auf die vorläufig Aufgenommenen bedeutet das Respekt und Bejahung statt Entscheidungen über die Existenz anderer durch Beitragskürzungen. Es bedeutet Förderung der Gaben statt Verweigerung der Arbeitsintegration und Gastfreundschaft statt Desintegration.

Aus diesen Gründen sagen die Reformierte und die Katholische Kirche Nein zur Kürzung der Beiträge für die vorläufig Aufgenommen und setzen sich für die Beibehaltung der Sozialhilfe ein, welche die Finanzierung der vielfältigen Integrationsmassnahmen für vorläufig Aufgenommene ermöglicht.