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Deutsches Verfassungsgericht kippt Verbot der Sterbehilfe
Das 2015 in Deutschland eingeführte Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig, hat das dortige Bundesverfassungsgericht entschieden. Sterbehilfe dürfe nun kein furchtbares Instrument der Marktgesellschaft werde, so Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.
Gegen das Verbot hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine geklagt und nun in Karlsruhe Recht bekommen, so die Diakonie Deutschland in einer Medienmitteilung. Beihilfe zum Suizid dürfe keine Alternative zu einer aufwändigen Sterbebegleitung sein, wird Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zitiert.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes könne nun eine Dynamik möglicher Konsequenzen nach sich ziehen, deren Folgen nicht abschätzbar seien. In einer immer älter werdenden Gesellschaft steige der finanzielle Druck auf den Gesundheitssektor ebenso wie der soziale Druck auf kranke Menschen. Sie dürften angesichts ihres Leides keinesfalls als Last für die Gesellschaft abgestempelt und gedrängt werden, auf medizinische Massnahmen zu verzichten, weil sie denken, dass ihre Behandlung zu teuer für die Angehörigen werde oder sie selber in höchster Not keinen Ausweg mehr wüssten.
Hochaltrige Pflegebedürftige seien in ganz besonderem Masse darauf angewiesen, dass sie sich auch am Lebensende gut versorgt und beraten wüssten, so Lilie weiter. Die Karlsruher Entscheidung könne zu ihrer Verunsicherung beitragen, weil vielleicht nicht alle Hilfen zur Verfügung stünden, die sie benötigten. Man müsse nun mit allen Kräften dafür sorgen, dass Sterbehilfe nicht ein furchtbares Instrument der Marktgesellschaft werde.
Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, äusserten in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre grosse Sorge um den Entscheid. Das Urteil stelle einen Einschnitt in die auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung könnte alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.
Am Umgang mit Krankheit und Tod entschieden sich grundlegende Fragen des Menschseins und des ethischen Fundaments der Gesellschaft, so die Stellungnahme. Menschen in besonders verletzlichen Situationen müsse Fürsorge und Begleitung angeboten werden. Neben den weiter auszubauenden Angeboten palliativer und hospizlicher Versorgung gehöre dazu auch zunehmend die Frage, wie einsamen Menschen Hilfe angeboten werden könne.