EKD für Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafrechts

12. Okt 2023

In einem Positionspapier spricht sich die Evangelische Kirche in Deutschlanf für einen größtmöglichen Schutz des Lebens durch die Stärkung der Rechte der Frau aus. Sie nimmt damit Stellung zu einer möglichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.

Das Lebens-Verhältnis zwischen schwangerer Frau und dem Embryo sei einzigartig, wird EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus in einer Mitteilung zitiert. Zugleich sei die Schwangere in ihrem Leben eingebunden in soziale und gesellschaftliche Bezüge. Das Menschenrecht auf Selbstbestimmung gelte für sie wie für jeden anderen Menschen weltweit.

Dem Rat der EKD gehe es um den größtmöglichen effektiven Schutz des Lebens nicht gegen die Rechte der Frau, sondern durch deren Stärkung. Mit der Stellungnahme wolle man einen ersten Impuls geben für eine sachliche Debatte zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.

Im Papier tritt die EKD dafür ein, Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch außerhalb des Strafrechts zu formulieren. Die geltenden Regelungen übertragen die Verantwortung für den Schutz des ungeborenen Lebens primär an die Frau, so die Mitteilung. Demgegenüber betone man die Verantwortung, die Staat und Gesellschaft in diesem Zusammenhang übernehmen müssten.

Zu berücksichtigen seien die gesellschaftliche Entwicklung, die die Perspektive der schwangeren Person und ihre reproduktiven Rechte stärker in den Blick nehme und auch im internationalen Recht Ausdruck gefunden habe. So sehr der Schutzstatus des werdenden Lebens bereits ab dem Zeitpunkt der Empfängnis beginne, erscheine es fragwürdig, ihm zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft mit Mitteln des Strafrechts Geltung zu verschaffen, so die Stellungnahme.

Nicht vertretbar wiederum sei die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Unabhängig davon, welchem Rechtsgebiet die Regelungen zugeordnet sind, sei es wichtig, Lebensrecht und Menschenwürde von schwangerer Frau und ungeborenem Leben auf eine beiden angemessene Weise in Beziehung zueinander zu setzen.

Die Schwangerschaft erfordere Regelungen, die sich nicht rein analog zu Ansprüchen zweier grundsätzlich selbstständiger Individuen gegeneinander bemessen liessen, heisst es weiter. Dabei sei von einer kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen und der Schutzpflicht ihm gegenüber im Verlauf der Schwangerschaft auszugehen.

Eine Kernfrage liege darin, ob und wie sich diese Zunahme in Fristen niederschlagen könne, die mit unterschiedlichen Anforderungen und Sanktionen verbunden seien. Dabei seien natur- ebenso wie sozialwissenschaftliche Aspekte zu Rate zu ziehen. Schließlich erachte man gerade auch bei einer teilweisen Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen die Sicherstellung eines wirksamen Beratungsangebots für Betroffene für zwingend und unverzichtbar, so die EKD, die sich ausdrücklich für eine verpflichtende Beratung ausspreche.