Ethikkommission für Einführung des dritten Geschlechts

6. Jan 2023

Die heutige Regelung der amtlichen Registrierung des Geschlechts lässt fundamentale Interessen ausser Acht, so die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin in einer Mitteilung. Der Verzicht auf die amtliche Registrierung des Geschlechts wäre die ethisch vozugswüdige Lösung.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 einen Postulatsbericht verabschiedet, in welchem er die Einführung eines dritten amtlichen Geschlechtseintrags ablehnt. Die begleitende Medienmitteilung verweise dabei in missverständlicher Weise auf die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK, welche sich in ihrer Stellungnahme ausdrücklich für eine Praxisänderung ausgesprochen habe, so die Kommission in einer Medienmitteilung.

So vertrete die NEK in ihrer Stellungnahme «Die amtliche Registrierung des Geschlechts – Ethische Erwägungen zum Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister» die Auffassung, dass die heutige Regelung und Praxis der amtlichen Registrierung des Geschlechts unbefriedigend sei.

Sie trage der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten ungenügend Rechnung und lasse fundamentale Interessen von Menschen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität sowie von transidenten und intergeschlechtlichen Menschen ausser Acht. Daraus resultierten für die Betroffenen schwerwiegende Einschränkungen, die ihre Selbstbestimmung, die freie Wahl von Lebensvollzügen, aber auch den Schutz vor Diskriminierung beträfen, so die Mitteilung.

Die Kommission kommt in ihrer Stellungnahme deshalb zum Schluss, dass jede der dort diskutierten Alternativen der aktuellen Regelung vorzuziehen sei. Der Verzicht auf die amtliche Registrierung des Geschlechts stelle dabei die aus ethischer Perspektive vorzugswürdige Lösung dar, so die Kommission.

Die NEK anerkenne zugleich die weitreichenden Folgen dieses Schritts, so die Mitteilung weiter. Sie plädiert deshalb in ihrer Stellungnahme für ein mehrstufiges Vorgehen: In einem ersten Schritt empfiehlt sie, die gesetzlichen Grundlagen für eine dritte Eintragungsmöglichkeit zu schaffen. Eine solche dritte Eintragungsmöglichkeit stelle eine substantielle Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation dar, löse jedoch insbesondere das Diskriminierungsproblem nicht zufriedenstellend. Die Kommission empfiehlt deshalb, gleichzeitig einen Prozess anzustossen, der eine vertiefte Prüfung der allgemeinen Abschaffung des Geschlechtseintrags zum Gegenstand hat.