Ethikkommission kritisiert schwarze Listen säumiger Krankenversicherter

24. Jan 2024

Die Kantone können Personen auf eine schwarze Liste setzen und ihnen nur noch Notfallbehandlungen vergüten, wenn Krankenkassenprämien ausstehen. Das Vorenthalten medizinischer Leistungen verletzt jedoch grundlegende ethische Prinzipien, so die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin.

Bezahlen Personen ihre Krankenkassenprämie nicht, so haben die Kantone die Möglichkeit, diese auf eine schwarze Liste zu setzen und ihnen nur noch Notfallbehandlungen zu vergüten. Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin hält dazu fest: Das Vorenthalten bzw. Aufschieben medizinischer Leistungen verletzt grundlegende ethische Prinzipien und kollidiert mit berufsethischen Standards, so die Kommission in einer Medienmitteilung.

Zahlungsrückstände bei den Krankenkassenprämien führten zu einer finanziellen Belastung der Kantone, so die Mitteilung. Mit dem Ziel, die Zahlungsmoral von säumigen Versicherten zu verbessern, ermöglicht der Gesetzgeber laut Ethikkommission den Kantonen seit 2012 das Führen von sogenannten schwarzen Listen.

Trotz grundlegender Einwände gegen diese Praxis habe der Gesetzgeber bei der jüngsten Überarbeitung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die schwarzen Listen beibehalten. Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin habe dies zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu den ethischen und rechtlichen Erwägungen eines angemessenen Umgangs mit der Praxis ausstehender Krankenkassenprämien zu veröffentlichen.

Diese thematisiere die gesundheitlichen, gesundheitspolitischen, ethischen und sozialen Auswirkungen der bestehenden Gesetzeslage. Die Ethikkommission kommt laut Mitteilung zum Schluss, dass die schwarzen Listen aus rechtlicher und gesundheitspolitischer Sicht problematisch und aus ethischer Sicht nicht vertretbar sind.

So widerspreche finanziell motiviertes Vorenthalten medizinischer Behandlungen den Grundsätzen der Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität, heisst es in der Mitteilung. Die Massnahme treffe die Schwächsten am härtesten, namentlich ökonomisch und gesundheitlich benachteiligte Personen.

Schwarze Listen konfrontiere die Leistungserbringenden ausserdem mit einem Entscheidungsdilemma, da sie entweder gegen ihre berufsethischen Werte verstossen oder riskieren müssten, dass ihre Leistungen nicht vergütet würden.

Schwarze Listen seien schliesslich gesundheitspolitisch betrachtet kontraproduktiv, da das Unterlassen von Präventiv- und Früherkennungsmassnahmen insgesamt zu höheren Gesundheitskosten führe. Aufgrund dieser grundlegenden Einwände empfiehlt die Nationale Ethikkommission die Praxis der schwarzen Listen zu überdenken und auf eine Regelung hinzuwirken, welche die oben genannten Probleme angemessen berücksichtigt, so die Kommission.