EU-Lieferkettengesetz findet Mehrheit

18. Mrz 2024

Das EU-Lieferkettengesetz wurde jüngst mit qualifizierter Mehrheit im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten angenommen. Der Gesetzestext sei zwar in letzter Minute stark abgeschwächt worden, dennoch ein Meilenstein, so verschiedene Organisationen.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt, zeigte sich erleichtert, dass noch eine qualifizierte Mehrheit für das wichtige EU-Lieferkettengesetz zustande gekommen sei. Der bereits im Dezember gefundene Kompromiss sei nun noch einmal stark abgeschwächt worden und erfasse leider nur noch einen Bruchteil der ursprünglich berücksichtigten Unternehmen.

Nichtsdestotrotz verbessere das EU-Lieferkettengesetz mit seinen Vorkehrungen zu zivilrechtlicher Haftung den Rechtsschutz von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen. Das Gesetz sei ein großer Schritt für die Menschenrechte und im Kampf gegen Kinderarbeit.

Laut Meldung von Oxfam sind nunmehr Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 450 Millionen Euro in der Pflicht, statt wie ursprünglich geplant, Unternehmen mit 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz. Zudem könnten Regierungen die Rechte von Gewerkschaften und NGOs, die sich für Überlebende von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen einsetzen, beschränken.

Die angestrebte EU-Richtlinie bietee trotz der gemachten Einschränkungen eine wichtige Möglichkeit, die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern global zu stärken. so Oxfam weiter. Das sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.