Europäischer Gerichtshof gibt Schweizer Klimaseniorinnen Recht

10. Apr 2024

Die Schweiz verletzt die Menschenrechte der älteren Frauen, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut, urteilte laut Mitteilung von Greenpeace Schweiz der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Verein KlimaSeniorinnen Schweiz, dessen Mitglieder wegen einer Verletzung ihrer Menschenrechte durch ungenügende Klimaziele gegen die Schweiz vorgegangen sind, erringt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR einen historischen Sieg, so Greenpeace Schweiz in einer Medienmitteilung.

Die Grosse Kammer des Gerichtshofs hat demnach im Fall «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland» geurteilt, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut.

Der Gerichtshof habe mit seinem Entscheid bestätigt, dass die klimabedingt immer häufigeren und intensiveren Hitzewellen eine reale und ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und das Privat- und das Familienleben (Artikel 8 EMRK) der Seniorinnen darstellten, und dass ein Zusammenhang bestehe zwischen diesen negativen Auswirkungen auf die Seniorinnen und den Schweizer Klimaschutzmassnahmen.

Konkret stellte das Gericht laut Mitteilung eine Verletzung von Artikel 8 fest (Recht auf Privat- und Familienleben). Der Gerichtshof stellte ausserdem fest, dass die Klage des Vereins, der derzeit über 2500 Frauen im Alter von 64 Jahren und älter vertritt, Opferstatus hat.

Jetzt muss die Schweiz ihre aktuellen Klimazielsetzungen nachbessern und diese auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen definieren, so die Mitteilung weiter. Der Gerichtshof stellte demnach fest, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention bezüglich Klimawandel nicht nachgekommen ist.

Die Schweizer Behörden hätten nicht rechtzeitig und in geeigneter Weise gehandelt, um Massnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels zu treffen, so die Mitteilung. Darüber hinaus habe die Schweiz ihre eigenen ungenügenden Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht erreicht.

Dieses Urteil habe weitreichende Auswirkungen, so die Mitteilung. Es sei ein Präzedenzfall für alle 46 Staaten des Europarates. Alle Europarat-Staaten könnten jetzt von ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgefordert werden, ihre Klimapolitik zur Wahrung der Menschenrechte anhand der vom Gerichtshof erarbeiteten Grundsätze zu überprüfen und nötigenfalls zu verstärken.