Fastenaktion begrüßt internationalen Überwachungsmechanismus für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern

23. Okt 2023

An seiner 54. Sitzung hat der UNO-Menschenrechtsrat einen internationalen Überwachungsmechanismus für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern geschaffen, so Fastenaktion. Dies stelle einen bedeutenden Fortschritt dar.

Dieser Mechanismus beinhalte ein spezielles UNO-Verfahren in Form einer Expertengruppe, die für die Förderung und Umsetzung der UNO-Deklaration über die Rechte von Bäuerinnen und Bauern und anderer Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, verantwortlich sei. Diese Deklaration wurde 2018 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet, so Fastenaktion in einer Mitteilung.

Das stelle einen bedeutenden Fortschritt in diesem wichtigen Anliegen für die Zukunft der Gesellschaft dar, da die Rechteinhaber und ihre Verbündeten nun einen Raum für den politischen Dialog und die Lobbyarbeit hätten, um Staaten, UNO-Organe und die Zivilgesellschaft für die Interessen der Bäuerinnen und Bauern zu sensibilisieren. Dieser Mechanismus sei daher ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument, um die Umsetzung der in diesem historischen rechtlichen Dokument verankerten Rechte voranzutreiben.

Die Arbeitsgruppe, die aus fünf Experten aus fünf verschiedenen Kontinenten bestehen wird, soll laut Mitteilung im Frühjahr 2024 ihre Arbeit aufnehmen.

In Bezug auf die Schweiz begrüsse man die kontinuierliche Unterstützung dieser Initiative und erinnere an die konstruktive Rolle während des Verhandlungs- und Verabschiedungsprozesses der Erklärung. Der Bundesrat müsse mit Bauernorganisationen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern engagierten, die konkrete Umsetzung der Deklaration sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene vorantreiben, so die Mitteilung.