Seit 2020 hat die Schweiz im Schnitt rund 800 Geflüchtete pro Jahr via Resettlement aufgenommen, so das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz HEKS. In absoluten Zahlen sei die Bedeutung dieser Resettlement-Kontingente für das Schweizer Asylsystem überschaubar. So sei 800 im Vergleich zu den rund 24’000 Asylgesuchen, die 2022 in der Schweiz gestellt worden seien, keine besonders hohe Zahl.
Gross sei hingegen die humanitäre Bedeutung des Resettlement-Programmes, da es einer der wenigen noch verbleibenden Wege sei, über die besonders schutzbedürftige Menschen legal und sicher in die Schweiz einreisen und hier Schutz finden könnten.
Weltweit sind heute über 110 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben, so das HEKS weiter. Der grösste Teil von ihnen lebe unter unwürdigen Bedingungen in Ländern, die überfordert seien, diesen Menschen Schutz zu bieten. Oft seien es die Schwächsten, die keine Möglichkeit hätten, ein sicheres Land zu erreichen und dort um Asyl zu ersuchen.
Der Bundesrat entschied im November 2022, Resettlement-Einreisen in die Schweiz ab April 2023 temporär zu stoppen, so die Mitteilung. Die Belastung im Asylwesen sei zu hoch, die Unterbringungs- und Betreuungssituation in den Kantonen zu angespannt. Tatsächlich sei die Schweiz momentan mit einer hohen Anzahl Asylgesuche und den zusätzlich über 65’000 Geflüchteten aus der Ukraine mit Schutzstatus S stark herausgefordert, so das HEKS. Dies gelte es zu anerkennen. Doch angesichts der weltweiten Not von geflüchteten Menschen sei man überzeugt, dass die Schweiz mehr tun könne und müsse.
Die Schweiz könne weitere Ressourcen zur Verfügung stellen und in den Aufbau der notwendigen Infrastrukturen investieren. Auch der Miteinbezug der Zivilgesellschaft könnte gestärkt werden und dadurch die öffentlichen Strukturen entlasten, so das HEKS. Dies könnte über die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bereits erprobte private Unterbringung von Geflüchteten erreicht werden.
HEKS fordert laut Mitteilung, dass die Schweiz die gegenwärtige Sistierung von Resettlement-Einreisen in Absprache mit den Kantonen sobald als möglich aufhebt. Darüber hinaus sollten nicht genutzte Kontingente aus früheren Jahren auf das Folgeprogramm 2024/2025 übertragen werden.