Wer vor Krieg und gewalttätigen Konflikten zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan in die Schweiz flüchte, werde in der Regel vorläufig aufgenommen, so das HEKS in einer Medienmitteilung. Da sie das Kriterium einer individuellen Verfolgung gemäss Genfer Flüchtlingskonvention meist nicht erfüllten, erhielten diese Personen kein Asyl.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeige jedoch, dass die grosse Mehrheit der vorläufig Aufgenommenen dauerhaft in der Schweiz bleibe. So werde die vorläufige Aufnahme zum Dauerzustand. Der rechtliche Status der vorläufigen Aufnahme sei noch immer mit starken Einschränkungen verbunden, so die Mitteilung. Dies erschwere das Leben und die Integration enorm. Ehepartner und Kinder dürften frühestens nach einer Wartefrist von drei Jahren nachgezogen werden. Reisen ins Ausland seien grundsätzlich verboten. Für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung müsse je nach Kanton lange gewartet werden, teilweise bis zu 10 Jahre. Ausserdem erschwere die missglückte Bezeichnung «vorläufig» die Arbeits- und Wohnungssuche massiv.
HEKS kritisiere diese Situation seit langem und fordere gemeinsam mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, die vorläufige Aufnahme durch einen neuen, humanitären Schutzstatus zu ersetzen, so die Mitteilung. In Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft bestehe über den Reformbedarf weitreichender Konsens. Entsprechende Reformbemühungen der letzten Jahre versandeten gemäss Mitteilung jedoch erfolglos. Durch die liberalere Ausgestaltung des Schutzstatus S seien die Unterschiede in der Behandlung der verschiedenen Kriegsgeflüchteten dieses Jahr auch in der Öffentlichkeit vermehrt diskutiert und kritisiert worden.
Mit drei gleichlautenden Fraktionsmotionen schlagen die SP, die Grünen und die GLP dem Nationalrat gemäss Mitteilung nun vor, die vorläufige Aufnahme durch einen neuen Status humanitärer Schutz zu ersetzen. HEKS unterstütze diese Vorstösse. Sie böten eine Chance, die Integration der betroffenen Personen deutlich zu erleichtern.