Kinderfotos gehören im Zweifel nicht ins Netz, so Kinderschutz Schweiz

7. Aug 2023

Kinderschutz Schweiz macht auf die Gefahren von Kinderfotos im Netz aufmerksam. Die von Eltern in den sozialen Medien geteilten Kinderbilder können für die Kinder negative Folgen haben. So sollte zum Beispiel nie das Gesicht des Kindes erkennbar sein.

Fotos und Videos ihrer Kinder sind beliebte Sujets, die von Eltern in den sozialen Medien geteilt werden. Doch dabei sei Vorsicht geboten, so Kinderschutz Schweiz. Einmal gepostet, gehe die Kontrolle über die Ferienschnappschüsse verloren. Eine Auseinandersetzung mit den potenziellen Gefahren für die abgebildeten Kinder fehle dabei ganz oft.

Während der Schutz von Kindern im realen Alltag für Eltern normal sei, seien sie sich der Gefahren im Netz weniger bewusst. Doch Kinder haben laut Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Privatsphäre. Ohne ihre Zustimmung dürfen keine Fotos gemacht und online veröffentlicht werden, so Kinderschutz Schweiz. Trotzdem hätten schon heute viele Kinder bereits vor ihrer Geburt einen digitalen Fussabdruck.

Bilder, die oft in bester Absicht in den sozialen Medien geteilt würden, könnten zum Beispiel im Darknet landen, wo Pädokriminelle sie für ihre Zwecke nutzten, oder sie könnten später zum Mobbing verwendet werden. Auch könnten Fotos und Videos zu Cybergrooming führen, so die Mitteilung. Wie im realen Alltag sei es auch im Internet die Aufgabe der Gesellschaft und der Politik, die Kinder zu schützen.

Eltern und Bezugspersonen könnten zum Schutz der Kinder beitragen, indem sie sich vor jeder Veröffentlichung eines Kinderbildes folgende Fragen stellten: Ist das Gesicht des Kindes zu erkennen? Wird das Kind durch die Abbildung gefährdet? Wird es blossgestellt? Wird es in einer intimen Situation gezeigt?

Wenn sich all diese Fragen mit einem klaren Nein beantworten liessen und man zusätzlich noch das Einverständnis der abgebildeten Person habe – bei Kleinkindern liege es in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten, die für das Kindeswohl angemessene Entscheidung zu treffen –, dann seien die Voraussetzungen fürs Teilen von Bildern im Internet erfüllt. Im Zweifelsfall sollte immer zugunsten des Kindeswohls auf das Teilen verzichtet werden.