Kommission kritisiert unverhältnismässige Fesselungen bei Rückführungen

14. Jul 2023

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter beobachtet zwangsweise Rückführungen. Insgesamt verlaufen diese respektvoll, jedoch werden bestimmte polizeiliche Vorgehensweisen als unverhältnismässig beurteilt.

Obwohl der Umgang mit den zwangsweise rückzuführenden Personen insgesamt professionell und respektvoll gewesen sei, erachte die Kommission die weiterhin häufige Anwendung von Zwangsmassnahmen wie Hand und Fussfesseln während der Zuführung sowie deren Aufrechterhaltung bei den Wartezeiten am Flughafen als unverhältnismässig, so die Kommission in einer Medienmitteilung.

Die Kommission kritisiert, dass nach der Ankunft am Flughafen wiederholt kooperative rückzuführende Personen teilgefesselt wurden. In ihrem Bericht betont sie die Notwendigkeit, Fesselungen nur bei vorliegender Selbst- oder Fremdgefährdung einzusetzen. Als besonders beunruhigend stuft die Kommission die beobachteten Fesselungen von Eltern in Anwesenheit ihrer Kinder ein. Auch kritisiert die Kommission die gestaffelten Rückführungen von Familien, heisst es weiter.

Aufgrund der Erkenntnisse aus den letzten Jahren begleitete die Kommission auch im Jahr 2022 punktuell Zuführungen von zwangsweisen Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3 an den Flughafen. Die Kommission stelle erneut fest, dass zwangsweise Rückführungen der Vollzugsstufe 3 nicht klar von Rückführungen der Vollzugsstufe 2 unterschieden würden, so die Mitteilung Bei beiden wird die betroffene Person auf einem Linienflug bis in den Zielstaat polizeilich begleitet.

Angesichts der Zwangsmassnahmen, die im Rahmen dieser zwangsweise Rückführungen gesetzlich zulässig seien, müsse ein unabhängiges Monitoring, insbesondere der Zuführungen und der Bodenorganisation, sichergestellt werden, so die Kommission.