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Lieferkettengesetz: Brot für die Welt fordert Nachschärfung

Feb 15, 2021 | Archiv, Recht

Ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber Nachschärfung nötig: Brot für die Welt kritisiert, dass der Vorschlag zum Lieferkettengesetz viele Federn lassen musste.

Unternehmen sollen verpflichtet werden, die im Ausland beschafften Güter in allen Phasen ihrer Lieferkette auf solche Arbeitsbedingungen zu prüfen, die umweltschädigend sind oder gegen faire Arbeitsbedingungen verstossen. Dieses Konzept eines Lieferkettengesetzes soll nun ab 2023 in Deutschland gelten. Zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, ab 2024 auch für solche mit mehr als 1000 Beschäftigten.

Man begrüsse, dass das Gezerre um ein solches Gesetz un ein Ende habe, wird Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt, in einer Medienmitteilung zitiert. Gleichzeitig habe der im Raum stehende Vorschlag viele Federn lassen müssen.

Am bedauerlichsten sei, dass sich die Politik nicht auf Haftungsregelungen habe einigen können. Zwar solle eine Behörde Verstösse ahnden und Bussgelder verhängen können, Geschädigte in den Herkunftsländern erhielten jedoch nicht die Chance, von deutschen Gerichten eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen.

Auch sei bedauerlich, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, Betriebe ab 500 Beschäftigten verpflichtet würden. Man erwarte, dass der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft werde und sich die deutsche Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung auf europäischer Ebene für die Regelung der zivilrechtlichen Haftung einsetze.