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Organspende: Kommission für erweiterte Widerspruchslösung
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Wurde dies nicht getan, sollen die nächsten Angehörigen entscheiden können. Die Gesundheitskommission des Nationalrates stimmt dieser erweiterten Widerspruchslösung zu.
Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Organspende fördern – Leben retten” eingetreten war, führte sie die Detailberatung über die entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes durch, so die Kommission in einer Medienmitteilung. Mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich demnach für die erweiterte Widerspruchslösung aus und präzisierte diese in mehreren Punkten.
So solle die Möglichkeit einer Zustimmung zur Organspende im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden. Ebenso wolle die Kommission eindeutig festhalten, dass der Wille des oder der Verstorbenen Vorrang habe vor demjenigen der nächsten Angehörigen. Habe jemand den Entscheid über die Organspende einer Person ihres Vertrauens übertragen, so trete diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.
Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte es die Kommission laut Mitteilung ab, die erweiterte Widerspruchslösung mit einem Erklärungsmodell zu ergänzen, bei dem jede und jeder regelmässig aufgefordert würde, eine Erklärung zum Spendewillen abzugeben. Auch andere Vorschläge, die darauf abzielten, die Spendebereitschaft zu fördern oder deren Dokumentation zu erleichtern, wurden abgelehnt.
Im Wissen darum, dass das Initiativkomitee die Volksinitiative zurückziehen wolle, falls die erweiterte Widerspruchlösung im Gesetz verankert werde, beantrage die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, heisst es weiter.
Die Kommission werde an ihrer Sitzung vom März letzte Details klären, so dass die Vorlage für die Sondersession vom Mai bereit sein werde.
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS sprach sich bereits vor über einem Jahr in Sachen Transplantationsgesetz gegen die Widerspruchslösung aus und unterstützte die Erklärungsregelung der Nationalen Ethikkommission.
Danach solle die Bevölkerung regelmässig motiviert werden, sich mit der Frage der eigenen Organspende auseinanderzusetzen und sich verpflichtend dazu zu äussern. Jede Person sei danach verpflichtet, sich zustimmend, ablehnend oder nichterklärend zur Organspende zu verhalten.