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Reformbedarf des Sexualstrafrechts in Vernehmlassung deutlich bejaht
Die Vorlage zur Revision des Sexualstrafrechts ist auf ein sehr grosses öffentliches Interesse gestossen, so die Kommission für Rechtsfragen der eidgenössischen Räte. Insgesamt werde der Reformbedarf deutlich bejaht.
Mehr als 10´000 Personen haben sich laut Medienmitteilung der Rechtskommission an der Vernehmlassung zur Revision des Sexualstrafrechts beteiligt. Insgesamt zeige sich, dass der Bedarf für eine Revision überwiegend bejaht werde.
Die von der Kommission als Kern der Revision vorgeschlagene Lösung, einen Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs einzuführen, stosse in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Skepsis oder Ablehnung.
So sei ein Teil der Teilnehmenden der Ansicht, dass im Sexualstrafrecht das Prinzip festzuhalten sei, wonach jede sexuelle Handlung, die ohne die ausdrückliche oder konkludente Zustimmung der beteiligten Personen stattfinde, strafwürdig sei.
Grossmehrheitlich begrüsst werde der im Vorentwurf vorgeschlagene neue Tatbestand des grooming, also der Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern. Kontroverser werde das Vorhaben beurteilt, für den Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe einzuführen, sofern das Opfer das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht habe.
Die Kommission wird laut Mitteilung nun an ihrer nächsten Sitzung Anhörungen durchführen und ihre Arbeiten an der Vorlage im nächsten Quartal weiterführen.