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Studie zeigt gravierende Lücken beim Rechtsschutz von Sozialhilfebeziehenden
Sozialhilfebeziehenden werden die ihnen zustehenden Rechte in der Praxis verwehrt, bilanziert eine Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV. Zwei Arbeitnehmendenverbände nehmen Kantone und Justiz in die Pflicht.
Die Erkenntnisse der Studie deckten sich mit den Praxiserfahrungen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht und des Berufsverbands Soziale Arbeit, Avenir Social, so beide Organisationen in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Fehlentscheide von Sozialhilfebehörden hätten für die Betroffenen schnell existenzielle Folgen.
Die Ergebnisse der Studie “Rechtsberatung und Rechtsschutz von Armutsbetroffenen in der Sozialhilfe” verwiesen auf gravierende Lücken beim Rechtsschutz. Die Studie zeige exemplarisch auf, wie Sozialhilfebeziehenden die ihnen zustehenden Rechte in der Praxis verwehrt würden.
Die Studie empfiehlt die Stärkung von unabhängigen Rechtsberatungsstellen. Diese seien unentbehrlich, um den Rechtsschutz zu garantieren. Ausserdem übersteige die Nachfrage nach Rechtsberatung das Angebot deutlich. Die Beratungsstellen sollten staatlich finanziert werden.
Sozialhilfebeziehende können sich ohne rechtlichen Beistand oft nicht selber wehren, zitieren die Verbände ein weiteres Studienergebnis. Das Sozialhilferecht sei zu komplex und intransparent. Gemäss Studie müsse der kostenlose Zugang zu formalen Rechtsverfahren sichergestellt und bereits auf der ersten Verfahrensstufe möglich sein. Die Verbände forderten die Gerichte und Verwaltungsbehörden auf, ihre Praxis entsprechend anzupassen.