Suizidbeihilfe: Diakonie fordert zügigen Ausbau von Suizidprävention und palliativer Versorgung

7. Jul 2023

Nachdem keiner der Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe durch den deutschen Bundestag angenommen wurde, fordert die Diakonie Deutschland, Suizidprävention und Palliativversorgung deutlich besser aufzustellen.

Bei einer gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids sollten Selbstbestimmung und Lebensschutz gut ausbalanciert werden, so Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in einer Medienmitteilung der Diakonie Deutschland. Menschen mit Suizidwünschen müssten ernst genommen und angenommen werden. Andererseits dürfe eine gesetzliche Regelung nicht zu einer Gewöhnung an den assistierten Suizid führen.

Neben den Entwürfen zur Suizidassistenz stimmte der Bundestag auch über einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag zur Suizidprävention ab, der eine breite Mehrheit fand. Lilie wertete dies als einen großen Erfolg. Weiter appelliere der Diakonie-Präsident an die Bundesregierung, die Suizidprävention und Palliativversorgung deutlich besser aufzustellen als bisher. Ein wirksames Suizidpräventionsgesetz könne dabei zu echten Fortschritten bei einer flächendeckenden Palliativversorgung führen und die psychosoziale Betreuung in Krisen deutlich verbessern, so Lilie laut Mitteilung.

Zu einem sinnvollen Suizidpräventionsgesetz gehörten laut Mitteilung der Aus- und Aufbau sowie die ausreichende Finanzierung und Vernetzung regionaler und überregionaler suizidpräventiver Angebote, die Vernetzung dieser Angebote im Rahmen einer bundesweiten Informations- und Koordinationsstelle, die Finanzierung von Suizidpräventionsangeboten für Risikogruppen sowie für junge und ältere Menschen, der Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung, die Trauerbegleitung sowie die Förderung der seelischen Gesundheit und die Förderung des gesellschaftlichen Diskurses über den Umgang mit Lebenskrisen.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende strafrechtliche Regelung, die auch die organisierte Suizidassistenz durch Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für verfassungswidrig. Seitdem wird im Bundestag über eine mögliche Folgeregelung diskutiert.