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Transplantationsgesetz: Evangelisch-reformierte Kirche für Erklärungsregelung
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS spricht sich in Sachen Transplantationsgesetz gegen die Widerspruchslösung aus und unterstützt die Erklärungsregelung der Nationalen Ethikkommission.
Die Vorstellung eines Weitergabeautomatismus der eigenen Organe widerspreche grundlegend der jüdisch-christlichen Auffassung der Geschöpflichkeit allen Lebens, so die EKS in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Ein Organ habe nicht nur eine Funktion, sondern sei Teil der untrennbaren geistig-seelisch-physischen Einheit, welche die menschliche Leiblichkeit ausmache.
Man weise jeden Versuch zurück, moralischen Druck auf die Gesellschaft auszuüben und den Eindruck zu erwecken, als gingen die Organe Sterbender oder Verstorbener in die Verfügungsgewalt oder den Besitz der Allgemeinheit über, heisst es.
Die EKS lehnt sowohl das Ziel der Volksinitiative, eine enge Widerspruchslösung, als auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einer erweiterten Widerspruchslösung ab. Dagegen unterstützt sie die Erklärungsregelung, die von der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) in ihrer Position vorgeschlagen wird.
Danach soll die Bevölkerung regelmässig motiviert werden, sich mit der Frage der eigenen Organspende auseinanderzusetzen und sich verpflichtend dazu zu äussern. Jede Person ist danach verpflichtet, sich zustimmend, ablehnend oder nichterklärend zur Organspende zu verhalten.
Diese Regelung schütze das Selbstbestimmungsrecht und entlaste die Angehörigen, so die EKS. Die Aufforderung zur Auseinandersetzung mit dem Thema und zur expliziten Erklärung würde – sofern die Argumente der Initiative zutreffen – die Spendenbereitschaft erhöhen. Gleichzeitig fördere sie im Gegensatz zur Widerspruchslösung das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende, betont die EKS.