Verbände lancieren Inklusions-Initiative

28. Apr 2023

1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen stossen in der Schweiz täglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar verunmöglichen, so verschiedene Verbände zur Lancierung der Inklusionsinitiative.

Unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht noch nicht inklusiv – doch die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte, so Inclusion Handicap in einer Medienmitteilung. Deshalb habe ein überparteiliches, breites Netzwerk von Menschen mit Behinderungen, Zivilgesellschaft, Fachorganisationen und Verbänden die Inklusions-Initiative lanciert.

So gebe es kaum einen Bereich, in dem Menschen mit Behinderungen nicht mit Benachteiligungen konfrontiert würden, so die Mitteilung. Dies, obschon die Bundesverfassung seit dem Jahr 2000 ausdrücklich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung verbiete.

Die Palette der Hindernisse und der Diskriminierungen sei breit: So müssten Menschen mit Behinderungen oft im Heim leben. Oder obwohl sie arbeiten wollten, erhielten sie keinen Arbeitsplatz. Weil nötige bauliche oder technische Anpassungen nicht vorgenommen würden, sei der Zugang etwa zum ÖV, zu einer Ausbildung, zur Arztpraxis oder zum Restaurant erschwert oder gar unmöglich. Eingeschränkt seien Menschen mit Behinderungen auch bei der Ausübung der politischen Rechte.

Menschen mit Behinderungen wollten, was für viele Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich sei: Entscheiden können, wo und mit wem sie leben, sich aus- und weiterbilden, arbeiten oder auch öffentliche Verkehrsmittel selbständig benutzen, so die Mitteilung weiter. Mit der Inklusions-Initiative werde die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert. Sie sollten selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehöre, dass bei Bedarf Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt würden, sei dies in Form von Assistenz, Hilfsmitteln oder weiteren Anpassungsmassnahmen.

Die heute vom Assistenzbeitrag erfassten Lebensbereiche seiend zu eng gefasst. So könne sich ein Mensch mit Sprechbehinderung mit dem heutigen System nicht die benötigte Verbalassistenz leisten, um seiner Arbeit nachzugehen. Auch sehe das heutige System nicht vor, dass eine gehörlose Person, die sich politisch engagieren möchte, immer eine Gebärdendolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher an der Seite habe.