Einschüchterungsklagen, bekannt als Strategic Lawsuit Against Public Participation SLAPP, seien Gerichtsverfahren, die nicht mit dem Ziel angestrengt würden, einen legitimen Rechtsstreit zu gewinnen, sondern vielmehr mit dem Ziel, kritische Stimmen mundtot zu machen oder zu bestrafen, so Amnesty Schweiz. Diese Verfahren richteten sich meist gegen die Medien, NGOs oder Mitglieder der Zivilgesellschaft.
SLAPPs haben eine starke abschreckende Wirkung, so die Mitteilung weiter: Wenn Journalistinnen und Journalisten oder Organisationen zum Beispiel über die Missstände in mächtigen Konzernen recherchierten und deren Verwicklung in Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung aufdeckten, versuchten die betroffenen Unternehmen, sie durch aggressive, unverhältnismässige und substanzarme Klagen zum Schweigen zu bringen.
Meist werde versucht, die Veröffentlichung der Berichte zu verhindern, oder es würden Verleumdungsklagen eingereicht, die für die Verfasserinnen und Verfasser der Berichte langwierig und kostspielig seien. Manchmal reiche schon die blosse Androhung von Klagen aus, um den gewünschten Effekt zu erzielen.
Die Menschenrechtskommission des Europarats stellte 2021 fest, dass es sich bei SLAPP-Klagen zwar nicht um ein neues Phänomen handelt, das Ausmass des Problems jedoch zunimmt und eine erhebliche Bedrohung für das Recht auf freie Meinungsäusserung darstellt, so Amnesty weiter.
Auch in der Schweiz nehmen laut Mitteilung diese Klagen zu. So seien zwischen 2000 und 2010 nur zwei Klagedrohungen gezählt worden, während seit 2020 Nichtregierungsorganisationen mit 17 gerichtlichen Einschüchterungsversuchen konfrontiert worden seien.
Im Jahr 2023 wurde die Schweizer Allianz gegen SLAPP gegründet. Sie will nach eigenen Angaben die Schweizer Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, dass Wirtschaftsakteure auch in der Schweiz immer mehr SLAPP-Klagen einreichten. Die Vereinigung setze sich insbesondere für eine bessere Gesetzgebung ein, um solchen Gerichtsverfahren frühzeitig Einhalt zu gebieten.
Diese Gerichtsverfahren verletzen die Grund- und Menschenrechte, so Amnesty weiter. Sie behinderten die freie Meinungsäusserung und ermöglichten es, die Informationsverbreitung durch Einschüchterungsprozesse zu verhindern. Diese Verfahren stellten zudem einen Missbrauch von Gerichtsverfahren dar und brächten die angeklagte Partei in eine schwierige Lage.