Aktuelles
Jeder dritte Mensch hat keinen gesicherten Zugang zu sauberem Trinkwasser
Trotz großer Fortschritte hat jeder dritte Mensch weltweit noch immer keinen gesicherten Zugang zu sauberem Trinkwasser. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung kann keine hygienischen Toiletten nutzen. Besonders betroffen sind Menschen, die in Armut leben.
Das meldet Brot für die Welt anlässlich des zehnten Jahrestages des Menschenrechtes auf Wasser und Sanitärversorgung. Vor zehn Jahren – am 28. Juli 2010 – hat die UN-Generalversammlung diese in den Katalog der Menschenrechte aufgenommen. Die menschenrechtlichen Prinzipien verpflichteten Regierungen, marginalisierten und unterversorgten Bevölkerungsgruppen bei der Wasser- und Sanitärversorgung Vorrang einzuräumen. In der Praxis blieben sie jedoch oft außen vor.
Durch die Ausweitung wasserintensiver Exportlandwirtschaft oder den Rohstoffabbau werde ihnen vielerorts das Wasser sogar regelrecht abgegraben. Sie litten als erste auch unter den verheerenden Folgen der eskalierenden Klimakatastrophe auf die lokale Wasserversorgung.
Ohne massive zusätzliche Anstrengungen werde das internationale Nachhaltigkeitsziel, bis 2030 alle Menschen mit sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen zu versorgen, nicht mehr zu erreichen sein. Man müsse Handelsabkommen, die eine exportgetriebene Agrar- und Rohstoffpolitik ohne Rücksicht auf massive Umweltschäden sowie Land- und Wasserkonflikte fördern, verhindern, so Brot für die Welt.
Wassermangel treffe besonders Frauen, Kinder, Geflüchtete und Kleinbauernfamilien. Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung seien unverzichtbare Voraussetzung für ein Leben in Würde und die Überwindung von Armut. Brot für die Welt habe sich intensiv für die Anerkennung dieser Menschenrechte eingesetzt. Es sei auch dem gemeinsamen politischen Engagement von Brot für die Welt und dem Ökumenischen Wassernetzwerk des Weltkirchenrates zu verdanken, dass der UN-Menschenrechtsrat diese von der Generalversammlung anerkannten Menschenrechte am 30. September 2010 endgültig bestätigt und rechtsverbindlich gemacht habe.