Bundesrat erwägt einheitliche Regelung gegen Konversionsmassnahmen

3. Sep. 2026

Der Bundesrat lehnt Konversionsmassnahmen gegen LGBTIQ+-Menschen klar ab. Ein neuer Bericht hält fest, dass das geltende Recht bereits Schutz bietet. Wegen unterschiedlicher kantonaler Regelungen könnte jedoch eine präzisere Lösung auf Bundesebene geprüft werden.

Konversionsmassnahmen sind Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität oder den geschlechtlichen Ausdruck eines Menschen zu verändern. Sie können von verbaler Beeinflussung bis zu schweren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit reichen. Der Bundesrat hat am 2. September einen Bericht zu solchen Praktiken verabschiedet und erklärt, sie verursachten auch in der Schweiz erhebliches Leid.

Die Massnahmen können laut Bericht in der Kindheit und Jugend, im psychotherapeutischen, medizinischen oder religiösen Umfeld sowie innerhalb der Familie vorkommen. Sie können psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände auslösen und Selbstwertgefühl sowie soziale Beziehungen beeinträchtigen.

Wie häufig Konversionsmassnahmen in der Schweiz vorkommen, lässt sich wegen der begrenzten Datenlage nicht genau beziffern. Hinweise liefert das «Panel Suisse LGBTIQ+» von 2023: Mehr als neun Prozent der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen gaben an, mindestens einmal mit dem Versuch konfrontiert worden zu sein, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern. Bei den befragten trans Personen lag der Anteil bei knapp 16 Prozent.

Der Bericht geht auf ein Postulat des Parlaments zurück. Ein Postulat ist ein parlamentarischer Auftrag, eine Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bereits weitreichenden Schutz vor Konversionsmassnahmen bietet.

Mehrere Kantone haben darüber hinaus eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen beschlossen oder Gesetzesvorhaben eingeleitet. Dadurch entsteht laut Bundesrat ein uneinheitlicher Schutz. Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene könnte deshalb sinnvoll sein.

Für eine neue strafrechtliche Regelung braucht es allerdings einen klaren Auftrag des Parlaments. Eine hängige Motion verlangt, Konversionsmassnahmen gegen LGBTQ-Personen strafrechtlich zu verbieten und zu ahnden. Wie es mit diesem Vorstoss weitergeht, entscheidet die Rechtskommission des Ständerats.

Für Beratungsstellen, kirchliche und diakonische Angebote ist der Bericht vor allem als Hinweis auf den Unterstützungsbedarf Betroffener relevant. Konversionsmassnahmen können in nahen Beziehungen oder in religiösen Kontexten stattfinden. Ein diskriminierungssensibler Zugang, der die Selbstbestimmung von LGBTIQ+-Menschen respektiert, ist deshalb für Beratung und Begleitung bedeutsam.