Man erkenne im Abstimmungsergebnis ein klares Bekenntnis des Stimmvolkes zu Schengen und zu einer europäischen Zusammenarbeit in der Flüchtlings- und Asylpolitik, so die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH in einer Medienmitteilung.
Damit sei jedoch auch der Auftrag verbunden, sich verstärkt für die Verbesserung des Grundrechtsschutzes von Geflüchteten und die umfassende Reform von Frontex einzusetzen. Die Menschenrechtsverletzungen an den EU-Aussengrenzen, die Beteiligung von Frontex an illegalen Push-backs und dass die EU-Agentur ihre Überwachungsfunktion nicht ausreichend wahrnehme sei inakzeptabel.
Gemäss der neuen Frontex-Verordnung müsse die Agentur ihre Aufgaben zwingend unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte erfüllen, so die Mitteilung. Dieser Auftrag müsse priorisiert werden. Der Schutz der EU-Aussengrenzen dürfe von Frontex nicht als Aufforderung zur Abschottung um jeden Preis interpretiert werden. Geflüchteten müsse immer und überall der ungehinderte Zugang zu einem Asylverfahren in Europa gewährt werden. Frontex müsse an den Aussengrenzen den Schutz und die Wahrung der Grundrechte geflüchteter Menschen sicherstellen.
Um dies zu erreichen, solle die Schweiz ihre Beteiligung an Frontex verstärkt dazu nutzen, Reformbemühungen der Agentur voranzutreiben, so die SFH. Es brauche einen klaren politischen Auftrag, dass sich die Schweiz im Rahmen ihrer Frontex-Beteiligung für die Einhaltung der Menschenrechte, für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle einsetze.
Um den Grundrechtsschutz an den EU-Aussengrenzen wirksam durchzusetzen, brauche es ein unabhängiges und effektives Melde-, Untersuchungs- und Überwachungssystem, so die SFH. Nötig seien funktionierende Beschwerdemechanismen, Menschenrechtsverletzungen müssten kompromisslos verfolgt und sanktioniert werden.
Die SFH fordert zudem, dass die bestehenden Kontrollorgane von Frontex ausgebaut werden. Sie müssten unabhängig agieren können und handlungsfähig gemacht werden.