Menschen mit Behinderungen würden in der Schweiz tagtäglich benachteiligt, so der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap in einer Medienmitteilung. Die sei zum Beispiel bei der Wahl der Wohnform, beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder bei der Wahrnehmung politischer Rechte der Fall. Die nun an der Medienkonferenz des Bundesrats präsentierten Vorschläge zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes seien eine wichtige Reaktion auf einige drängende Probleme bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Durch die Teilrevision des Gesetzes sollen Menschen mit Behinderungen neu auch in privaten Arbeitsverhältnissen besser vor Diskriminierungen geschützt werden, so die Mitteilung weiter. Das Behindertengleichstellungsgesetz enthalte bisher lediglich Bestimmungen mit Bezug auf den Bund als Arbeitgeber.
Private Unternehmen sollten zudem verpflichtet werden, ihre Dienstleistungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen, so die Mitteilung. Heute schütze das BehiG Menschen mit Behinderungen im privaten Bereich nur vor böswilliger und absichtlicher Ausgrenzung. Die geplanten Bestimmungen gäben den Betroffenen die Möglichkeit, sich im Einzelfall zu wehren und Massnahmen zu verlangen, die für ihre gesellschaftliche Teilhabe nötig seien.
Ebenfalls Gegenstand der Teilrevision ist laut Mitteilung die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprachen – für die rund 10‘000 gehörlosen Personen in der Schweiz eine zentrale Voraussetzung für den Zugang zu Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem, Bildung oder Kultur.
Ohne den hartnäckigen Druck der Behindertenverbände passiere zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen jedoch nur wenig, so die Mitteilung. So stehe ein zwischen Bund und Kantonen koordinierter Aktionsplan für eine griffige Umsetzung der Behindertenrechte noch aus.