Bundesrat möchte schweizerische Gebärdensprachen anerkennen

27. Dez. 2024

Mit der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden, so der Bundesrat. Dessen Botschaft sieht auch die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen vor.

Das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen sei für die Gewährleistung der Grundrechte und die volle Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben von zentraler Bedeutung, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfs, zu Bildung, Freizeit und Kultur sowie zu digitalen Dienstleistungen seien wesentliche Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung.

Die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes schlage wichtige Änderungen vor, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Zugang zu Dienstleistungen und Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen.

Im Rahmen dieser Revision schlägt der Bundesrat dem Parlament auch die rechtliche Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen (Deutschschweizer, Französische und Italienische Gebärdensprache) vor.

Bund und Kantone sollen den Auftrag erhalten, die Verwendung der Gebärdensprachen im Alltag mit geeigneten Massnahmen zu fördern, heisst es in der Meldung.

Ebenfalls sollen die bestehenden Gefässe des Bundes zur Förderung der Gebärdensprachen und ihrer kulturellen Ausdrucksformen sichtbarer werden. Zudem hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Ende 2025 zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der gehörlosen Menschen einen Aktionsplan zu erarbeiten.

Mit dem Vorschlag, die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung gehörloser und hörbehinderten Personen im BehiG statt in einem eigenen Gesetz zu regeln, lässt sich eine kohärente Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts gewährleisten, heisst es weiter.

Mit der Vorlage würden auch einige Empfehlungen des Ausschusses des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) umgesetzt, unter anderem indem der Schutz vor Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen verstärkt werde.