Gemäss dem am 16. September 2026 veröffentlichten Presse-Dossier der CSP lebten 2024 in der Schweiz 8,4 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Das entspricht rund 743’000 Menschen. Weitere 16,4 Prozent oder knapp 1,5 Millionen Menschen waren laut den zitierten Daten des Bundesamts für Statistik armutsgefährdet. Auch Erwerbsarbeit schützt nicht immer: 4,3 Prozent der Erwerbstätigen lebten unter der Armutsgrenze.
Sozialleistungen mindern Armut deutlich, halten die CSP fest. Ohne bedarfsabhängige Leistungen hätte die Armutsquote 2024 gemäss den zitierten Zahlen bei 16,5 Prozent gelegen, nach deren Berücksichtigung bei 8,4 Prozent. Zugleich lebten viele Haushalte knapp über den geltenden Grenzen und könnten unerwartete Ausgaben kaum auffangen.
Die Statistik erfasse diese Belastungen nur teilweise, schreiben die CSP. Ihre Beratungsstellen beobachteten mehr Anfragen nach Lebensmittelhilfe, kurzfristiger finanzieller Unterstützung sowie sozialer und rechtlicher Beratung. Im Jahr 2025 hätten die vier Organisationen für einmalige und dringliche finanzielle Hilfen insgesamt 1,3 Millionen Franken eingesetzt. Solche Beiträge könnten etwa Mietrückstände oder neue Schulden verhindern, lösten aber kein dauerhaft zu knappes Budget.
Im Zentrum der Forderungen steht das Existenzminimum, also der Betrag, der die notwendigen Ausgaben für ein menschenwürdiges Leben decken soll. Laut CSP gibt es in der Schweiz kein einheitliches Existenzminimum: Ergänzungsleistungen zu AHV und IV, Sozialhilfe, betreibungsrechtlicher Notbedarf sowie Unterstützungsleistungen im Asylbereich folgen unterschiedlichen Regeln und Ansätzen. Auch zwischen den Kantonen unterscheiden sich die Beträge.
Nach Darstellung der CSP haben diese Unterschiede konkrete Folgen für Menschen in finanzieller Not. Der monatliche Grundbedarf der regulären Sozialhilfe liege für eine alleinstehende Person 38 Prozent unter jenem der bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen. Die Unterstützung im Asylbereich und die Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende oder Sans-Papiers lägen nochmals deutlich tiefer. Die Organisationen kritisieren, dass Aufenthaltsstatus und Wohnkanton den Betrag für den täglichen Bedarf stark mitbestimmen.
Die CSP verlangen deshalb erstens, dass Mindestleistungen an dokumentierten tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtet und nicht primär aus Spargründen gekürzt werden. Zweitens fordern sie eine Harmonisierung und Aufwertung der unterschiedlichen Systeme sowie eine regelmässige Anpassung an die Lebenshaltungskosten. Drittens sollen vergleichbare kantonale Daten und Angaben zur privaten und gemeinnützigen Hilfe, etwa zur Lebensmittelhilfe, die weniger sichtbare Armut besser abbilden. Für die diakonische Arbeit unterstreicht das Dossier die Bedeutung niederschwelliger Beratung und kurzfristiger Hilfe, wenn öffentliche Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend greifen.
