Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Hilfe und Betreuung zu Hause verabschiedet. Die Regeln treten am 1. Januar 2028 in Kraft. AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Ergänzungsleistungen erhalten bei ausgewiesenem Bedarf zusätzliche Unterstützung. Das gilt auch für Personen, die zeitweise in einem Heim oder Spital und zeitweise zu Hause leben.
Finanziert werden unter anderem Haushaltshilfe, Mahlzeitenlieferungen sowie Begleit- und Fahrdienste. Die Unterstützung wird als monatliche Pauschale ausbezahlt. Damit müssen EL-Bezügerinnen und -Bezüger Rechnungen nicht zuerst selbst begleichen und später zurückfordern. Die Gesetzesänderung soll ein selbstbestimmtes Leben zu Hause erleichtern und verfrühte Heimeintritte vermeiden.
Wie der Unterstützungsbedarf festgestellt und wie hoch die Pauschalen ausfallen, bestimmen die Kantone innerhalb der Bundesvorgaben. Ein Diskussionsbeitrag der Paul Schiller Stiftung nennt drei Bedingungen für eine wirkungsvolle Umsetzung: ein durchlässiges, am individuellen Bedarf ausgerichtetes Pauschalmodell, eine unabhängige und alltagsbezogene Abklärung durch qualifizierte Fachstellen sowie aktive Information und Beratung.
Potenzielle Bezugsberechtigte sollen gemäss dem Diskussionsbeitrag aktiv und aufsuchend angesprochen werden – auch über den Kreis der heutigen EL-Bezügerinnen und -Bezüger hinaus. Hier bestehen Anknüpfungspunkte zur mobilen Altersarbeit. Die auf diakonie.ch vorgestellte Studie beschreibt Angebote, die ältere Menschen in Quartieren, auf Märkten, in Parks oder bei Treffpunkten erreichen, Vertrauen aufbauen und den Zugang zu Beratung erleichtern.
«Das A und O mobiler Altersarbeit ist Beziehungsarbeit», sagt Remo Hofmann vom Quartiertreffpunkt Wettstein in Basel in der Studie. Aufsuchende Angebote können ältere Menschen auf neue Ansprüche aufmerksam machen, bei der Orientierung im Hilfesystem unterstützen und Kontakte zu zuständigen Stellen herstellen. Die fachliche Bedarfsabklärung und die Festlegung der Leistungen bleiben Aufgabe der von den Kantonen vorgesehenen Fachstellen.
Bis Anfang 2028 müssen die Kantone ihre Modelle konkretisieren. Für Gemeinden, Fachstellen sowie kirchliche und diakonische Altersarbeit wird entscheidend sein, wie Abklärung, Beratung und bestehende Angebote zusammenspielen. Die neue Finanzierung kann ihre Wirkung besonders dann entfalten, wenn auch Menschen erreicht werden, die Unterstützungsangebote bisher nicht kennen oder nur schwer Zugang dazu finden.
