Der gesamteuropäische Diakonie-Dachverband Eurodiaconia hat im Rahmen der laufenden Konsultation zur Revision der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe eine umfassende Stellungnahme bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin würdigt Eurodiaconia die bestehenden Regeln zwar als „gute grundlegende rechtliche Grundlage“, sieht jedoch erhebliche Schwächen in der praktischen Umsetzung, insbesondere im Bereich sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen. Öffentliche Beschaffung sei nicht nur ein Instrument wirtschaftlicher Effizienz, sondern auch ein Hebel zur Erreichung sozialer, ökologischer und nachhaltiger Ziele der Europäischen Union, so die Mitteilung.
Kritisch bewertet Eurodiaconia vor allem, dass Vergabeverfahren in vielen Mitgliedstaaten weiterhin primär nach dem niedrigsten Preis entschieden würden, statt nach Qualität und sozialem Mehrwert. Dies führe zu hohem Kostendruck auf Anbieter sozialer Dienstleistungen, oft zulasten der Arbeitsbedingungen des Personals und der Versorgungsqualität. Zudem beklagt der Dachverband starre und kaum anpassbare Vertragsbedingungen. Preis- und Kostensteigerungen, etwa bei Löhnen oder Energie, würden häufig erst mit grosser Verzögerung ausgeglichen. Das wirtschaftliche Risiko werde damit einseitig auf die Leistungserbringer übertragen, was nicht-gewinnorientierte Träger zunehmend in Defizite zwinge, so Eurodiaconia.
Vor diesem Hintergrund fordert der Verband eine verbindlichere Anwendung des sogenannten MEAT-Prinzips, bei dem das „wirtschaftlich günstigste Angebot“ anhand des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses bestimmt wird. Gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich müsse Qualität systematisch stärker gewichtet werden. Zudem spricht sich Eurodiaconia für die verpflichtende Aufnahme sozialer Klauseln in entsprechende Vergabeverfahren aus. Diese sollten faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen sowie die aktive Einbindung benachteiligter Gruppen sicherstellen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Nutzung sogenannter reservierter Aufträge, die gemeinnützigen Organisationen einen erleichterten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen ermöglichen. Unklare rechtliche Rahmenbedingungen und die Sorge vor Anfechtungen würden diese Instrumente bislang hemmen, heisst es gemäss Mitteilung. Auch Artikel 76 der geltenden Richtlinie, der Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte bei sozialen Dienstleistungen vorsieht, werde zu uneinheitlich angewendet, da seine Formulierungen rechtlich nicht verbindlich genug seien. Eurodiaconia plädiert hier für eine klarere Verpflichtung der Mitgliedstaaten. Schliesslich regt der Dachverband an, Alternativen zur klassischen Auftragsvergabe – etwa Public-Social-Partnerships oder Modelle der Ko-Produktion – stärker zu fördern und bürokratische Hürden für soziale Unternehmen abzubauen.
