Mit der definitiven Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) schafft die Schweiz per 1. Juli 2026 eine klare rechtliche Grundlage: Körperliche oder psychische Gewalt in der Erziehung gelten nicht mehr als zulässige Massnahmen, sondern als Gewalt an Kindern. Eine Ohrfeige sei «keine zulässige Erziehungsmassnahme, sondern Gewalt», heisst es in der Medienmitteilung von Kinderschutz Schweiz vom 25. Februar 2026.
Damit werde eine lange bestehende Unsicherheit beendet. Körperliche Strafen wie Ohrfeigen ebenso wie psychische Gewalt – etwa Anschreien, Drohen oder Liebesentzug – könnten nicht länger verharmlost werden. Studien belegten, dass solche Erfahrungen mit negativen Folgen für die emotionale, soziale und gesundheitliche Entwicklung von Kindern verbunden seien. Entscheidend sei nicht die Intensität einer einzelnen Handlung, sondern die Erfahrung, dass Gewalt als Mittel der Erziehung eingesetzt werde. In der Schweiz sei nach wie vor fast jedes zweite Kind von Gewalt in der Erziehung betroffen, so die Mitteilung.
Regula Bernhard Hug, Direktorin von Kinderschutz Schweiz, betont: «Die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB schützt Kinder vor Gewalt. Die grosse Unsicherheit im Kindesschutz wird damit endlich geschlossen», heisst es weiter. Seit Jahrzehnten setze sich die Stiftung für die gewaltfreie Erziehung ein; nun sei klar, wann die gesetzliche Verankerung erfolge. Für die Unterstützung von Kindern sowie von Eltern und Sorgeberechtigten sei dies «ein starkes Signal» und für die Organisation «ein grosser Erfolg».
Gleichzeitig weist Kinderschutz Schweiz darauf hin, dass mit dem Gesetz allein noch kein gesellschaftlicher Wandel vollzogen sei. Es brauche begleitende Präventions- und Sensibilisierungsarbeit sowie konkrete Unterstützung für Eltern und Sorgeberechtigte in schwierigen Situationen. Was gewaltfreie Erziehung konkret bedeute, sei für viele noch unklar. Mit Elternkursen, Angeboten für Fachstellen und Veranstaltungen wolle die Organisation Orientierung bieten und Fachpersonen sowie Erziehende stärken.
Kritisch äussert sich die Stiftung zur Finanzierung: Bisher seien Sensibilisierungskampagnen spendenfinanziert gewesen, unter anderem mit der Botschaft «Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt!». Mit der gesetzlichen Verankerung liege die Verantwortung für nachhaltige Prävention jedoch beim Bund. Dass dieser keine Mittel für eine nationale Sensibilisierungskampagne bereitstelle, bedauere man sehr, so die Mitteilung.
Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung mit gesamtschweizerischer Tätigkeit. Sie setzt sich nach eigenen Angaben wissenschaftlich fundiert für den Schutz und die Würde von Kindern im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention ein.
