Im Klimaschutz geht es nicht nur un Ressourcenmanagement, sondern um das grundsätzliche Verhältnis, das Menschen gegenüber der Welt einnehmen, stellt der Rat der EKS in einer Medienmitteilung fest. Innerhalb der Schöpfung sollten sich alle Wesen als Beschenkte wahrnehmen, so dass niemandem ein privilegierter Zugang gehören könne. Alle Güter seien in dieser Vorstellung eine Gabe, die allen Geschöpfen in gleichem Masse zustünden.
Angesichts der akuten Bedrohung der Schöpfung durch den menschengemachten Klimawandel brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, der helfe, die Ziele des Pariser Klimaabkommens umzusetzen, so der Rat. Entsprechend unterstützt der Rat EKS die politischen Anliegen der Gletscherinitiative sowie des indirekten Gegenvorschlages. In ihnen komme die Haltung des Respekts gegenüber der Natur zum Ausdruck.
Nachhaltigkeit ist untrennbar mit Gerechtigkeit verbunden, so die EKS weiter. Gerechtigkeit sei nicht nur eine Frage des Zugangs und der Verteilung im Blick auf menschliche Bedürfnisse, sondern schliesse alles Lebendige mit ein. Nachhaltigkeit müsse zum Merkmal einer Kultur im umfassenden Sinn werden. Alle Wesen seien in ihrer Existenz auf die Natur angewiesen.
Von den Gegnern des Gesetzes würden monetäre Kosten als Argument gegen das Klimaschutz-Gesetz prominent angeführt. Zudem fürchteten sie Verzicht. Diese Argumente greifen laut Rat EKS zu kurz. So privilegiere die aktuelle Lebensweise einseitig menschliches Leben und lasse die Bedürfnisse zukünftiger Generationen aussen vor.
Eine nachhaltige Entwicklung präsentiere keine Strategie und kein Teilziel neben anderen, sondern gelinge nur als umfassendes Konzept, das neben der ökologischen auch die rechtliche, politische, ökonomische und soziale Dimension gleichberechtigt miteinbeziehe.