Schweiz setzt bei KI auf Selbstregulierung und klare Leitplanken

11. Feb. 2026

Am Beirat Digitale Schweiz diskutierten Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über die Umsetzung der KI-Konvention des Europarats. Im Fokus stehen Selbstverpflichtungen, Ethikkodizes und rechtliche Grundlagen.

Die Schweiz konkretisiert ihre nächsten Schritte zur Umsetzung der Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz. Am 10. Februar 2026 tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Beirats Digitale Schweiz in Bern darüber aus, mit welchen Massnahmen die internationale Vereinbarung hierzulande umgesetzt werden soll. Im Zentrum standen Selbstverpflichtungserklärungen einzelner Branchen, Ethikkodizes sowie die Entwicklung von Standards. Bundesrat Albert Rösti leitete das Treffen, an dem auch Bundeskanzler Viktor Rossi teilnahm.

Wie die Mitteilung festhält, wird Künstliche Intelligenz «für viele Menschen im privaten wie beruflichen Alltag immer wichtiger». Die Schweiz hatte die Konvention im März 2025 unterzeichnet und damit ihr Engagement für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI bekräftigt. Bereits im Februar 2025 hatte der Bundesrat beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und die erforderlichen Anpassungen im Schweizer Recht vorzunehmen.

Am jüngsten Beiratstreffen wurden insbesondere Überlegungen der Medien- und der Energiebranche zur Selbstregulierung thematisiert. Solche branchenspezifischen Initiativen sollen dazu beitragen, die Konvention in der Schweiz umzusetzen. Gleichzeitig setzt der Bundesrat auf eine doppelte Strategie: Einerseits sollen rechtliche Grundlagen erarbeitet, andererseits rechtlich nicht verbindliche Massnahmen vorangetrieben werden. Da Gesetzgebungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen können, erscheine es sinnvoll, auch kurzfristig umsetzbare Instrumente zu lancieren, heisst es gemäss Mitteilung.

Bundesrat Rösti unterstrich die Bedeutung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit für das Vertrauen der Bevölkerung in KI-Systeme. «Der Schutz der Grundrechte dürfe aber dabei nicht beeinträchtigt werden», betonte er am Anlass. Zugleich müsse Raum für Innovation bleiben.

Die im März 2025 unterzeichnete Konvention des Europarats setzt verbindliche Standards für Transparenz und Nichtdiskriminierung im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Sie soll klare rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, welche «die Innovationsfähigkeit fördern und zugleich den Schutz der Grundrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sicherstellen».

Nach der Unterzeichnung wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, gemeinsam mit weiteren Departementen bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Parallel dazu soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen Umsetzungsplan für rechtlich nicht verbindliche Massnahmen erarbeiten.

Der Beirat Digitale Schweiz dient dem regelmässigen Austausch zwischen Bundesrat, Bundeskanzlei sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zu Fragen der digitalen Transformation. Die aktuellen Beratungen zeigen, dass die Schweiz bei der Regulierung von KI auf ein Zusammenspiel von gesetzlichen Leitplanken und branchengetragener Verantwortung setzt – mit dem Ziel, Innovation zu ermöglichen und zugleich Grundrechte wirksam zu schützen.